Ferkel, Mastschwein & Sau

In einer fortschrittlichen und zukunftsorientierten Schweinehaltung unterstützt ein gut ausgebildeter Tierarzt den Schweinehalter. Durch Bestandesbetreuung, Betriebsanalyse, SGD-Kontrollbesuche und wenn nötig Einzeltierbehandlungen wird die Wirtschaftlichkeit gefördert und der vom Staat geforderten und vom Konsumenten erwarteten Kontrolle nachgekommen.

Die Bestandesbetreuung beinhaltet folgende Punkte:

1. Hauptziele

  • Aufbau und Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Tierbestände
  • Regelmässige klinische Überwachung und Seuchenprophylaxe
  • Intensivierung vorbeugender Massnahmen
  • Korrekter und minimaler Medikamenteneinsatz
  • Verbesserung der Bestandesdiagnostik
  • Förderung der Wirtschaftlichkeit

2. Diese Ziele werden erreicht durch:

  • Regelmässige Betriebsbesuche mit Protokoll gemäss Checkliste
  • Gezielte Erfassung und Analyse der biologischen Leistungsdaten, um eventuelle Krankheiten frühzeitig zu erkennen
  • Laufende Überprüfung und Verbesserung von Hygiene und Management
  • Stellen von Diagnosen bei gesundheitlichen Störungen (bei Bedarf Einbau von Laboruntersuchungen)
  • Gezielte prophylaktische und gesundheitsfördernde Massnahmen, wie Impfprogramme, Entwurmungen u.a.m.

3. Pflichten des Tierarztes

  • Regelmässige Betriebsbesuche mit umfassender Beratung in Fragen der Hygiene, Gesunderhaltung und Impfprophylaxe
  • Gemeinsamer Stallrundgang (im beidseitigen Einverständnis ev. mit Drittpersonen) gemäss Checkliste, Anfertigung eines Besuchsprotokolls mit Gegenzeichnung
  • Bestandesuntersuchungen und weitere zu Diagnosestellung erforderliche Massnahmen erfolgen bei Bedarf, ev. bei zusätzlichen Besuchen
  • Besuchstermine werden einvernehmlich mit dem Tierhalter festgelegt

4. Pflichten des Tierhalters

  • Bereitstellen sauberer Schutzkleidung sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den gemeinsamen Rundgang
  • Führen notwendiger Aufzeichnungen und biologischer Leistungsdaten (Sauenplaner/KVZ/UFA 2000 etc) sowie Offenlegung der Daten
  • Hilfeleistung bei Untersuchungen und Behandlungen sowie Bereitstellung von benötigtem Untersuchungsmaterial. Benachrichtigung des Vertragstierarztes bei ungewohnten oder gehäuften Krankheitsfällen, vermehrten Verlusten und Seuchenverdacht. Zuziehen anderer fachlich einschlägiger Personen nach tierärztlichem Ermessen oder auf Wunsch des Tierhalters. Bezug der benötigten Arzneimittel ausschliesslich beim Vertragstierarzt sowie korrekter Einsatz (inkl. Aufzeichnung) nach Anleitung und gestützt auf veterinärmedizinische Diagnosen. Weitergabe der Protokolle an Dritte gemäss Absprache.
  • Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Massnahmen

5. Kosten

Grundsätzlich werden die tierärztlichen Bemühungen nach Zeitaufwand ( CHF 210.-- pro Stunde), zuzüglich Besuchstaxe abgerechnet. Andere Entgelte (SGD, amtliche Aufträge) werden in Abzug gebracht.

6. Vertragsdauer

Grundsätzlich ist dieser Vertrag langfristig angelegt und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt wird.

Die Betriebsanalyse

Die Betriebsanalyse ist eine umfassende Beurteilung eines Bestandes. Dabei werden neben der gesundheitlichen Situation auch Management, Fütterung, bauliche Gegebenheiten und biologische Leistung bewertet. Der zeitliche Umfang für den Tierhalter beträgt ca. 3 Stunden. Die Betriebsanalyse mit Massnahmenkatalog wird in einem mehrseitigen Bericht vorgelegt.

SGD-Kontrollbesuche

Als Fachtierärzte für Schweine FVH sind wir vom Schweinegesundheitsdienst (SGD) bevollmächtigt, die vorgeschriebenen SGD-Kontrollbesuche durchzuführen. Wünscht ein Tierhalter, dass wir diese Kontrollbesuche machen, so muss er dies dem SGD melden.

Einzeltierbehandlungen

Einzeltierbehandlungen werden nur im Praxisgebiet angeboten.