In einer fortschrittlichen und zukunftsorientierten Schweinehaltung unterstützt ein gut ausgebildeter Tierarzt den Schweinehalter. Durch Bestandesbetreuung, Betriebsanalyse, SGD-Kontrollbesuche und wenn nötig Einzeltierbehandlungen wird die Wirtschaftlichkeit gefördert und der vom Staat geforderten und vom Konsumenten erwarteten Kontrolle nachgekommen.
  
Merkblätter

- Impfplan für Schweine (PDF)

 
Die Bestandesbetreuung beinhaltet folgende Punkte:
  
1. Hauptziele
- Aufbau und Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Tierbestände
- Regelmässsige klinische Überwachung und Seuchenprophylaxe
- Intensivierung vorbeugender Massnahmen
- Korrekter und minimaler Medikamenteneinsatz
- Verbesserung der Bestandesdiagnostik
- Förderung der Wirtschaftlichkeit
  
2. Diese Ziele werden erreicht durch:
- Regelmässige Betriebsbesuche mit Protokoll gemäss Checkliste.
- Gezielte Erfassung und Analyse der biologischen Leistungsdaten um eventuelle
  Krankheiten frühzeitig zu erkennen.
- Laufende Überprüfung und Verbesserung von Hygiene und Management.
- Stellen von Diagnosen bei gesundheitlichen Störungen (bei Bedarf Einbau von
  Laboruntersuchungen).
- Gezielte prophylaktische und gesundheitsfördernde Massnahmen, wie Impfprogramme,
  Entwurmungen u.a.m.
  
3. Pflichten des Tierarztes
- Regelmässige Betriebsbesuche mit umfassender Beratung in Fragen der Hygiene,
  Gesunderhaltung und Impfprophylaxe
- Gemeinsamer Stallrundgang (im beidseitigen Einverständnis ev. mit Drittpersonen) gemäss
  Checkliste, Anfertigung eines Besuchsprotokolls mit Gegenzeichnung.
- Bestandesuntersuchungen und weitere zu Diagnosestellung erforderliche Massnahmen
  erfolgen bei Bedarf, ev. bei zusätzlichen Besuchen.
  Besuchstermine werden einvernehmlich mit dem Tierhalter festgelegt.
  
4. Pflichten des Tierhalters
- Bereitstellen sauberer Schutzkleidung sowiei Reinigungs- und Desinfektionsmittel für den
  gemeinsamen Rundgang
- Führen notwendiger Aufzeichnungen und biologischer Leistungsdaten (Sauenplaner/KVZ/
  UFA 2000 etc) sowie Offenlegung der Daten.
- Hilfeleistung bei Untersuchungen und Behandlungen sowie Bereitstellung von benötigtem
  Untersuchungsmaterial. Benachrichtigung des Vertragstierarztes bei ungewohnten oder
  gehäuften Krankheitsfällen, vermehrten Verlusten und Seuchenverdacht. Zuziehen anderer
  fachlich einschlägiger Personen nach tierärztlichem Ermessen oder auf Wunsch des
  Tierhalters. Bezug der benötigten Arzneimittel ausschliesslich beim Vertragstierarzt sowie
  korrekter Einsatz (inkl. Aufzeichnung) nach Anleitung und gestützt auf veterinär-
  medizinische Diagnosen. Weitergabe der Protokolle an Dritte gemäss Absprache.
- Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Massnahmen.
  
5. Kosten
Grundsätzlich werden die tierärztlichen Bemühungen nach Zeitaufwand ( sFr. 160.-- pro Stunde), zuzüglich Besuchstaxe abgerechnet. Andere Entgelte (SGD, amtliche Aufträge) werden in Abzug gebracht.
  
6. Vertragsdauer
Grundsätzlich ist dieser Vertrag langfristig angelegt und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt wird.
 
Die Betriebsanalyse
Die Betriebsanalyse ist eine umfassende Beurteilung eines Bestandes. Dabei werden neben der gesundheitlichen Situation auch Management, Fütterung, bauliche Gegebenheiten und biologische Leistung bewertet. Der zeitliche Umfang für den Tierhalter beträgt ca. 3 Stunden. Die Betriebsanalyse mit Massnahmenkatalog wird in einem mehrseitigen Bericht vorgelegt.
 
SGD-Kontrollbesuche
Als Fachtierarzt für Schweine FVH bin ich vom Schweinegesundheitsdienst (SGD) bevollmächtigt, die vorgeschriebenen SGD-Kontrollbesuche zu machen. Wünscht ein Tierhalter, dass ich diese Kontrollbesuche mache, so muss er dies dem SGD melden.
 
Einzeltierbehandlungen
Einzeltierbehandlungen werden nur im Praxisgebiet angeboten.
 
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